Brandschutz im Installationsschacht – rechtssicher nachrüsten ohne Schachtabriss
Offene Geschossdurchführungen in Installationsschächten sind das häufigste Mängelprotokoll bei Brandschauen. Als zertifizierter Fachbetrieb ertüchtigen wir bestehende Schächte nachträglich auf Feuerwiderstandsklasse I 30 bis I 90: vollflächig verfüllt mit nicht brennbarer Steinwolle (A1), sauber im Einblasverfahren und mit offizieller Übereinstimmungsbestätigung für die Brandschutzdienststelle.
Brandschutzauflage im Bestand: Sanieren ohne Kernabriss
Das bekannte Szenario
Nach einer Brandverhütungsschau oder Gutachterbegehung steht die Forderung im Raum: Ungeschottete Installationsschächte müssen unverzüglich den bauordnungsrechtlichen Brandschutzanforderungen (MLAR / DIN 4102) angepasst werden.
Konventionell hieß das bisher: Alle Schachtwände vom Keller bis ins Dachgeschoss aufreißen, Rohre freilegen, Einzelmörtelschotts einbauen, Trockenbau erneuern, neu verspachteln und streichen. Das bedeutet wochenlangen Baustaub, unzufriedene Mieter und extreme Sanierungskosten.
Die minimalinvasive Lösung
Durch die vollflächige Verfüllung nach allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG) bleibt der Schacht baulich komplett geschlossen. Pro Geschoss genügt eine kleine Revisionsöffnung oder Bohrung. Über diese wird der Hohlraum mit zugelassener Steinwolle maschinell lückenlos ausgeblasen.
Das Dämmmaterial umschließt Rohre, Kabel und Halterungen vollständig. Im Brandfall verhindert die hochverdichtete Steinwolle die Sauerstoffzufuhr und stoppt Brand- sowie Rauchausbreitung über die Stockwerke sicher.
Zugelassene Sicherheit auf dem Stand der Technik
Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)
Ausführung streng nach den DIBt-Zulassungen für Schachtverfüllungen. Das Verfahren ist amtlich geprüft und bundesweit baurechtlich anerkannt.
Feuerwiderstand I 30 bis I 90
Je nach Bestands-Schachtwandaufbau wird der Schacht zuverlässig auf die geforderte Feuerwiderstandsklasse (30 bis 90 Minuten) ertüchtigt.
Übereinstimmungsbestätigung (ÜB)
Nach Fertigstellung stellen wir Ihnen die baurechtlich vorgeschriebene Übereinstimmungsbestätigung aus – für Prüfsachverständige, Bauamt und Feuerwehr.
Zulässige Mischbelegungen
Zugelassen für Trinkwasser-, Heizungs-, Abwasserrohre (auch brennbares HT/KG), Elektroleitungen und brennbare Dämmungen auf den Rohren.
Hohe Einblasdichte (100–140 kg/m³)
Die Steinwolle wird mit hoher Verdichtung eingebracht, sodass sie dauerhaft setzungssicher verfilzt und kein Hohlraum für Sauerstoff bleibt.
Effektiver Schallschutz als Bonus
Die massive Steinwolle-Füllung dämpft Fließ- und Ablaufgeräusche aus den Rohren spürbar – ein erheblicher Wohnkomfort-Vorteil für Mieter und Eigentümer.
In 4 Schritten zur erfolgreichen Abnahme
Strukturiert, transparent und ohne Überraschungen – so läuft ein Projekt mit uns ab.
Vorab-Prüfung & Endoskopie
Wir sichten vorhandene Brandschutzauflagen, prüfen Schachtmaße und begutachten die Rohrbelegung per Endoskopkamera auf aBG-Konformität.
Vorbereitung & Einblasöffnungen
Kleine Einblasöffnungen oder Revisionsdeckel werden pro Geschoss gesetzt. Offene Anschlussfugen zu den Wohnungen werden vorher sauber abgedichtet.
Maschinelles Einblasen
Mit unserer X-Floc-Maschine blasen wir die Steinwolle von unten nach oben mit kontrolliertem Druck und exakter Sack-Zählung (Rohdichtekontrolle) ein.
Verschluss & Dokumentation
Öffnungen werden brandschutzgerecht verschlossen und beigearbeitet. Sie erhalten die fertige Übereinstimmungsbestätigung für die Akte.
Das fragen uns Hausverwaltungen und Sachverständige
Schacht-Brandschutz am Niederrhein und im Ruhrgebiet
Wir sind für Liegenschaften, Hausverwaltungen und WEGs am gesamten Niederrhein sowie im westlichen Ruhrgebiet im Einsatz – schnell erreichbar ab Kevelaer und Kamp-Lintfort.
Lassen Sie uns Ihren Schacht begutachten.
Senden Sie uns das Brandschutzprotokoll oder vereinbaren Sie eine Vor-Ort-Begehung. Wir prüfen die Umsetzbarkeit nach aBG und erstellen ein verbindliches Angebot.