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Brandschutz nach MLAR / DIN 4102 · Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)

Brandschutz im Installationsschacht – rechtssicher nachrüsten ohne Schachtabriss

Offene Geschossdurchführungen in Installationsschächten sind das häufigste Mängelprotokoll bei Brandschauen. Als zertifizierter Fachbetrieb ertüchtigen wir bestehende Schächte nachträglich auf Feuerwiderstandsklasse I 30 bis I 90: vollflächig verfüllt mit nicht brennbarer Steinwolle (A1), sauber im Einblasverfahren und mit offizieller Übereinstimmungsbestätigung für die Brandschutzdienststelle.

Schachtbegutachtung anfragen 01515 772 96 05
I 30 – I 90
Feuerwiderstandsklasse
> 1.000 °C
Schmelzpunkt (Klasse A1)
0 % Abriss
Bestehende Wände bleiben intakt
100 % Konform
DIBt aBG & MLAR Nachweis
Kein Schachtabriss – Wohnungen bleiben bewohnbar
Zugelassen für alle gängigen Mischinstallationen
Exakt verdichtete Steinwolle (100–140 kg/m³)
Rechtsgültige Übereinstimmungsbestätigung (ÜB)

Brandschutzauflage im Bestand: Sanieren ohne Kernabriss

Das bekannte Szenario

Nach einer Brandverhütungsschau oder Gutachterbegehung steht die Forderung im Raum: Ungeschottete Installationsschächte müssen unverzüglich den bauordnungsrechtlichen Brandschutzanforderungen (MLAR / DIN 4102) angepasst werden.

Konventionell hieß das bisher: Alle Schachtwände vom Keller bis ins Dachgeschoss aufreißen, Rohre freilegen, Einzelmörtelschotts einbauen, Trockenbau erneuern, neu verspachteln und streichen. Das bedeutet wochenlangen Baustaub, unzufriedene Mieter und extreme Sanierungskosten.

Die minimalinvasive Lösung

Durch die vollflächige Verfüllung nach allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG) bleibt der Schacht baulich komplett geschlossen. Pro Geschoss genügt eine kleine Revisionsöffnung oder Bohrung. Über diese wird der Hohlraum mit zugelassener Steinwolle maschinell lückenlos ausgeblasen.

Das Dämmmaterial umschließt Rohre, Kabel und Halterungen vollständig. Im Brandfall verhindert die hochverdichtete Steinwolle die Sauerstoffzufuhr und stoppt Brand- sowie Rauchausbreitung über die Stockwerke sicher.

Zugelassene Sicherheit auf dem Stand der Technik

Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)

Ausführung streng nach den DIBt-Zulassungen für Schachtverfüllungen. Das Verfahren ist amtlich geprüft und bundesweit baurechtlich anerkannt.

Feuerwiderstand I 30 bis I 90

Je nach Bestands-Schachtwandaufbau wird der Schacht zuverlässig auf die geforderte Feuerwiderstandsklasse (30 bis 90 Minuten) ertüchtigt.

Übereinstimmungsbestätigung (ÜB)

Nach Fertigstellung stellen wir Ihnen die baurechtlich vorgeschriebene Übereinstimmungsbestätigung aus – für Prüfsachverständige, Bauamt und Feuerwehr.

Zulässige Mischbelegungen

Zugelassen für Trinkwasser-, Heizungs-, Abwasserrohre (auch brennbares HT/KG), Elektroleitungen und brennbare Dämmungen auf den Rohren.

Hohe Einblasdichte (100–140 kg/m³)

Die Steinwolle wird mit hoher Verdichtung eingebracht, sodass sie dauerhaft setzungssicher verfilzt und kein Hohlraum für Sauerstoff bleibt.

Effektiver Schallschutz als Bonus

Die massive Steinwolle-Füllung dämpft Fließ- und Ablaufgeräusche aus den Rohren spürbar – ein erheblicher Wohnkomfort-Vorteil für Mieter und Eigentümer.

In 4 Schritten zur erfolgreichen Abnahme

Strukturiert, transparent und ohne Überraschungen – so läuft ein Projekt mit uns ab.

1

Vorab-Prüfung & Endoskopie

Wir sichten vorhandene Brandschutzauflagen, prüfen Schachtmaße und begutachten die Rohrbelegung per Endoskopkamera auf aBG-Konformität.

2

Vorbereitung & Einblasöffnungen

Kleine Einblasöffnungen oder Revisionsdeckel werden pro Geschoss gesetzt. Offene Anschlussfugen zu den Wohnungen werden vorher sauber abgedichtet.

3

Maschinelles Einblasen

Mit unserer X-Floc-Maschine blasen wir die Steinwolle von unten nach oben mit kontrolliertem Druck und exakter Sack-Zählung (Rohdichtekontrolle) ein.

4

Verschluss & Dokumentation

Öffnungen werden brandschutzgerecht verschlossen und beigearbeitet. Sie erhalten die fertige Übereinstimmungsbestätigung für die Akte.

Das fragen uns Hausverwaltungen und Sachverständige

FAQWie funktioniert die Schachtverfüllung im Einblasverfahren?
Über kleine Revisionsöffnungen oder Kernbohrungen je Etage blasen wir nicht brennbare Steinwolle-Flocken (A1, Schmelzpunkt > 1.000 °C) mit hoher Verdichtung (100–140 kg/m³) maschinell in den Schacht ein. Der Hohlraum wird geschossweise lückenlos verfüllt, sodass Feuer und Rauch im Brandfall nicht über die Stockwerke übertragen werden.
FAQMüssen dafür die Schachtwände komplett abgerissen werden?
Nein, genau das ist der entscheidende Vorteil. Bestehende Installationsschächte bleiben vollständig erhalten. Es sind lediglich kleine Revisionsöffnungen pro Geschoss erforderlich. Dadurch entstehen weder Bauschutt noch Mieterstreit oder wochenlange Baustellen.
FAQErfüllt das Verfahren die Auflagen der Brandschau und Bauordnung?
Ja. Die Ausführung erfolgt streng nach allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG des DIBt) und entspricht den Vorgaben der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) sowie DIN 4102. Sie erhalten nach Abschluss eine rechtsgültige Übereinstimmungsbestätigung für die Brandschutzdienststelle bzw. den Prüfsachverständigen.
FAQWelche Rohre und Leitungen dürfen im Schacht liegen?
Die aBG deckt alle gängigen Installationen und Mischbelegungen im Bestand ab: Guss-, Kupfer-, Mehrschichtverbund- sowie brennbare Abwasserrohre (HT/KG) und Elektroleitungen samt brennbarer Isolierungen.
FAQWas ist, wenn später eine Rohrreparatur nötig ist?
Da die Steinwolle trocken und ohne chemische Bindemittel eingeblasen wird, kann sie im Havariefall an der betroffenen Stelle problemlos abgesaugt oder per Hand entnommen werden. Nach der Rohrreparatur wird der Abschnitt einfach wieder nachverfüllt.

Schacht-Brandschutz am Niederrhein und im Ruhrgebiet

Wir sind für Liegenschaften, Hausverwaltungen und WEGs am gesamten Niederrhein sowie im westlichen Ruhrgebiet im Einsatz – schnell erreichbar ab Kevelaer und Kamp-Lintfort.

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Brandschutzauflage auf dem Tisch?

Lassen Sie uns Ihren Schacht begutachten.

Senden Sie uns das Brandschutzprotokoll oder vereinbaren Sie eine Vor-Ort-Begehung. Wir prüfen die Umsetzbarkeit nach aBG und erstellen ein verbindliches Angebot.

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