Inhalt

  1. Das Problem: Schimmel trotz neuer Fenster
  2. Warum das passiert – die Bauphysik einfach erklärt
  3. Die rechtliche Seite: Haftet der Fensterbauer?
  4. Die richtige Reihenfolge
  5. Sanierungspflicht beim Hauskauf beachten
  6. Fazit

Das Problem: Schimmel trotz neuer Fenster

Es klingt paradox: Da lässt jemand für viel Geld neue, hochwertige Fenster einbauen – und kurz darauf zeigen sich schwarze Flecken an den Wänden, in den Ecken oder rund um die Fensterlaibung. Was wie ein Mangel an den Fenstern aussieht, ist in Wahrheit ein bauphysikalisches Problem, das durch den Fenstertausch erst ausgelöst wurde.

Besonders häufig tritt das in Altbauten auf, deren Außenwände nicht gedämmt sind. Und es ist kein Einzelfall, sondern eine regelmäßig auftretende Folge, wenn Fenster isoliert betrachtet getauscht werden, ohne den Rest des Gebäudes mitzudenken.

Warum das passiert – die Bauphysik einfach erklärt

Der Schlüssel zum Verständnis ist der sogenannte Taupunkt – die Stelle, an der warme, feuchte Raumluft auf eine kalte Oberfläche trifft und das enthaltene Wasser als Kondensat ausfällt. Genau wie eine kalte Getränkeflasche im Sommer „beschlägt".

In einem Altbau mit alten, undichten Fenstern war bisher meist das Fenster selbst die kälteste Stelle im Raum. Dort schlug sich die Feuchtigkeit nieder – ärgerlich, aber sichtbar und meist harmlos, weil man das Wasser einfach wegwischen konnte. Gleichzeitig sorgten die undichten Fenster für einen ständigen, unfreiwilligen Luftaustausch, der Feuchtigkeit nach draußen abführte.

Werden nun neue, dichte und gut dämmende Fenster eingebaut, ändert sich die Situation grundlegend:

Die Faustregel

Nach DIN 4108-2 beginnt Schimmelwachstum, wenn die innere Oberflächentemperatur einer Wand unter etwa 12,6 °C fällt (bei 20 °C Raumtemperatur und 50 % Luftfeuchtigkeit). Eine ungedämmte Außenwand erreicht diesen Wert im Winter regelmäßig – vor allem in Ecken und Laibungen.

Mit anderen Worten: Die neuen Fenster haben das Feuchtigkeitsproblem nicht beseitigt, sondern nur verlagert – von einer sichtbaren, harmlosen Stelle (dem Glas) an eine versteckte, schädliche Stelle (die Wand).

Die rechtliche Seite: Haftet der Fensterbauer?

Hier wird es für viele überraschend. Denn auch wenn die Fenster handwerklich einwandfrei eingebaut wurden, kann der Fensterbauer unter Umständen für den entstehenden Schimmel mithaften. Der Grund liegt in der sogenannten Prüf- und Hinweispflicht.

§§ 631 ff. BGB – Werkvertragsrecht
Jeder Handwerker schuldet seinem Auftraggeber nicht nur die handwerklich korrekte Ausführung, sondern ein funktionstaugliches, mangelfreies Werk. Daraus leitet die Rechtsprechung eine Prüf- und Hinweispflicht ab: Erkennt der Handwerker – oder müsste er als Fachmann erkennen – dass seine Leistung im Zusammenspiel mit der vorhandenen Bausubstanz zu einem Schaden führen kann, muss er den Auftraggeber darauf hinweisen.

Übertragen auf den Fenstertausch heißt das: Ein fachkundiger Fensterbauer weiß (oder sollte wissen), dass der Einbau dichter, gut dämmender Fenster in eine ungedämmte Wand das Schimmelrisiko erhöht. Klärt er den Kunden darüber nicht auf, verletzt er möglicherweise seine Hinweispflicht.

Die Konsequenz kann gravierend sein: Unterlässt der Handwerker den Hinweis, kann er für die entstehenden Mängel mithaften – obwohl er die Fenster selbst fehlerfrei eingebaut hat. Umgekehrt kann er sich von der Haftung befreien, wenn er rechtzeitig und nachweisbar (am besten schriftlich) auf das Risiko hingewiesen hat.

Gut zu wissen

Auch die Handwerkskammer Düsseldorf weist darauf hin: Die Prüf- und Hinweispflicht ist eine vertragliche Hauptpflicht und gilt für BGB- wie für VOB-Verträge gleichermaßen. Ein Handwerker kann für Mängel haften, auch wenn er selbst fehlerfrei gearbeitet hat – nämlich dann, wenn er einen erkennbaren Folgeschaden nicht angezeigt hat.

Hinweis: Dieser Abschnitt gibt die allgemeine Rechtslage wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir sind keine Rechtsanwälte – bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Baurecht.

Die richtige Reihenfolge

Die gute Nachricht: Das Problem lässt sich vollständig vermeiden, wenn man die Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge plant. Bauphysikalisch ideal ist es, die Fassade zu dämmen, bevor oder zeitgleich mit dem Fenstertausch. Dann bleibt die Wand warm, der Taupunkt verschiebt sich nach außen, und Schimmel hat keine Chance.

Genau hier kommt die Einblasdämmung ins Spiel. Bei vielen Häusern am Niederrhein mit zweischaligem Mauerwerk lässt sich die Fassade nachträglich dämmen, ohne sie aufzureißen – der Dämmstoff wird einfach in die vorhandene Hohlschicht eingeblasen. Das ist schnell, vergleichsweise günstig und oft an einem Tag erledigt.

So sieht die sinnvolle Reihenfolge aus:

  1. Zustand prüfen: Gibt es eine dämmbare Hohlschicht? Wie ist der energetische Zustand? Das klären wir bei einem kostenlosen Vor-Ort-Termin.
  2. Fassade dämmen: Die Einblasdämmung sorgt dafür, dass die Innenwand warm bleibt und der Taupunkt nach außen wandert.
  3. Fenster tauschen: Jetzt können die neuen Fenster bedenkenlos eingebaut werden – die gedämmte Wand ist nicht mehr die kälteste Fläche.

Ist eine Fassadendämmung – etwa bei einschaligem Mauerwerk – nicht oder noch nicht möglich, sollte unbedingt ein Lüftungskonzept erstellt werden, und die Fensterwahl muss bauphysikalisch zur Wand passen. Auch hierzu beraten wir Sie als zertifizierte Energieberater.

Sanierungspflicht beim Hauskauf beachten

Ein weiterer wichtiger Punkt, gerade für alle, die ein Haus gekauft haben oder kaufen wollen: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt nach einem Eigentümerwechsel bestimmte Sanierungsmaßnahmen vor.

§ 47 GEG – Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel
Wer ein Wohngebäude kauft, erbt oder geschenkt bekommt, muss innerhalb von zwei Jahren nach der Grundbucheintragung bestimmte Maßnahmen umsetzen – unter anderem die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches, sofern diese noch nicht den Mindestanforderungen entspricht.

Das bedeutet: Wer ohnehin nach dem Kauf saniert, sollte Dämmung und Fenstertausch von Anfang an gemeinsam und in der richtigen Reihenfolge planen – das spart Geld, vermeidet Bauschäden und erfüllt gleichzeitig die gesetzlichen Pflichten. Mehr dazu lesen Sie in unserem Hauskauf-Check.

Fazit

Neue Fenster sind eine gute Sache – aber nur, wenn das Gesamtsystem stimmt. Wer Fenster isoliert in eine ungedämmte Wand einbauen lässt, riskiert Schimmel und Folgeschäden. Bauphysikalisch richtig ist es, zuerst die Fassade zu dämmen. Und rechtlich sollte jeder Fensterbauer von sich aus auf dieses Risiko hinweisen – tut er es nicht, kann er mithaften.

Unser Rat: Lassen Sie sich vor dem Fenstertausch beraten. Als Fachbetrieb für Einblasdämmung und zertifizierter Energieberater am Niederrhein sagen wir Ihnen ehrlich, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten – damit Ihr Geld gut investiert ist und Ihr Haus gesund bleibt. Und falls bereits Schimmel entstanden ist, bekämpfen wir ihn fachgerecht und setzen die Wände danach wieder instand.

Planen Sie einen Fenstertausch oder eine Sanierung?

Wir prüfen kostenlos, ob sich bei Ihrem Haus eine Einblasdämmung lohnt – und beraten Sie zur richtigen Reihenfolge. Ehrlich, ohne Verkaufsdruck.

Kostenlose Vor-Ort-Prüfung Mehr zur Einblasdämmung

Sanierungspflicht nach dem Hauskauf: Das kommt auf Sie zu

Welche Maßnahmen das GEG nach einem Eigentümerwechsel vorschreibt – und welche Fristen gelten.

Weiterlesen →

Was kostet eine Einblasdämmung – und wie viel zahlt der Staat?

Preise, Fördersätze und ein Rechenbeispiel, wann sich die Dämmung amortisiert.

Weiterlesen →